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offener Brief 26.3.2019 an Minister Winfried Hermann

 


Sehr geehrter Herr Minister Hermann,
das Land Baden-Württemberg plant über den Bundesrat die Lärmschutzverordnung zu
ändern (SWP, 23.2.2019). Auf Einladung des Lärmschutzbeauftragten der Landesregierung,
MdL Thomas Marwein, haben sich Experten getroffen und sind am 21.2.2019 in einem
Memorandum, das sich auf die Aussagen der WHO stützt
, zu dem Ergebnis gekommen,
dass es aus gesundheitlichen Gründen dringend geboten ist, die Lärmschutzverordnung
zu ändern. Tagsüber sollte nach Erkenntnissen der WHO der Lärmpegel durch Straßenverkehr
auf weniger als 53 dB und nachts auf weniger als 45 dB reduziert werden, um
gesundheitliche Schäden der Anwohner zu vermeiden. Die Lärmwirkungsfachleute empfehlen,
die bisherigen Werte in einem vorläufigen Schritt um 5 dB (A) abzusenken. Diese
Maßnahme wird lediglich als erster „Zwischenschritt“ angesehen.
Insgesamt widersprechen damit die auf die WHO gestützten Aussagen denen des RP, vorgetragen
am 24.6.2015 in Beimerstetten durch Herrn Kunze
(Referat 44): „Im Rahmen der
Planung zur L 1165 OU Beimerstetten sind nach derzeitigem Planungsstand keine Lärmschutzmaßnahmen
erforderlich, da die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV tags/nachts
nicht überschritten werden.“ (Präsentationsfolie 18)
Wir fordern Sie als Verantwortlichen für die Ortsumgehung Beimerstetten auf, die Planungen
dahingehend zu überarbeiten, damit im Isophonenplan für den Planungshorizont
2030 die grundlegenden Aussagen der WHO und des Memorandums vom 21.2.2019 berücksichtigt
werden.-
Ein Lärmschutz ist nach den Erkenntnissen der WHO und den Aussagen der Lärmwirkungsfachleute
unumgänglich, um „ein auf die Zukunft gerichtetes Lärmschutzkonzept“ (Memorandum,
S. 2) auch in Beimerstetten umzusetzen. Die „Beeinträchtigung des Schlafes“ (Memorandum, S. 1) und die daraus resultierenden „schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen“
(ebenda) müssen bei Planung und baulicher Durchführung berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Brief vom 21.2.2017 an die Mitglieder und Freunde

 

Liebe Mitglieder und Freunde,

mit der Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens zur Ortsumfahrung (OU) ist in diesem Jahr zu rechnen. Darauf müssen wir uns vorbereiten, denn die Einspruchsfristen sind recht kurz und die Entscheidung endgültig.

Was ist bisher geschehen?

Das Regierungspräsidium Tübingen (RP) stellte am 27.4.2016 die Planungen der OU im projektbegleitenden Ausschuss vor, bei dem die IG Ulmer Alb durch zwei Vertreter beteiligt war. Tags darauf fand eine Infoveranstaltung des RP statt mit Herrn BM Haas, Mitgliedern des Gemeinderats und Vertretern der IG Ulmer Alb. Kernaussage des Regierungspräsidiums war: Es gibt keinen Lärmschutz entlang der Umgehungsstraße, da die Grenzwerte für Verkehrslärm eingehalten werden.

Deshalb haben wir am 14.6.2016 eine schriftliche, fachlich ausgearbeitete Stellungnahme zur Position des Regierungspräsidiums an Herrn BM Haas und an alle Beimerstetter Gemeinderäte versandt.

Welche Position vertreten wir in unserer Stellungnahme an die Gemeinde?

Das RP geht von einem Verkehrsaufkommen auf der Ortsumfahrung von 7300 KFZ/24h aus. Nach der Prognose von Dr. Brenner vom 13.4.2016 ist bis zum Jahr 2030 ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von insgesamt 20.660 KFZ/24h zu erwarten: 11.800KFZ/24h in Folge der Erweiterung Ulm-Nord, weitere 8.860KFZ/24h in und um Beimerstetten. Die künftige OU wird über die L1165 dem Verkehr eine zügige Nord-Süd-Verbindung zur Verfügung stellen. Daher wird sie wesentlich stärker befahren werden als vom RP angenommen.

Die IG schlägt den Bau eines Lärmwalls durch die Gemeinde vor. Ein 5m hoher Lärmschutzwall (Kosten ca. 150.000€ nach Berechnung des RP) würde den Verkehrslärm an der Ortsrandlage um 5 dB(A) reduzieren. Selbst ein 3m hoher Lärmschutzwall (Kosten ca. 70.000€) würde den Lärm spürbar reduzieren. Eine Reduzierung um 3 dB (A) entspricht einer Halbierung des Verkehrslärms. Ein effektiver Lärmschutz ist also möglich und reduziert neuen Verkehrslärm zu vertretbaren Kosten.

Das RP plant bisher, den im Rahmen der Baumaßnahme abzutragenden Oberboden in einer Stärke von 20cm auf insgesamt 2 ha Ackerfläche zu verteilen. Dies würde sich durch eine Verwendung beim Bau eines Lärmschutzwalls erübrigen. Die Bepflanzung mit Feldgehölzen und Feldhecken würde einen Zusatznutzen für die Gemeinde ergeben: Durch den positiven ökologischen Effekt könnte die Gemeinde zusätzliche Punkte auf ihr Ökokonto erhalten.

Wie kann es weitergehen?

Das RP plant für 2017 eine öffentliche Informationsveranstaltung und die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens. Sollte nicht vorher eine Lösung gefunden werden, ist es notwendig, aktiv zu werden und sich für einen effektiven Lärmschutz an der Umfahrung einzusetzen.

Wir werden auf unserer Website darüber informieren, wenn sich neue Entwicklungen abzeichnen – die angekündigte Information der Bürgerinnen und Bürger und die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens – und rechtzeitig eine Mitgliederversammlung einberufen.

Infos des Regierungspräsidiums:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt4/Seiten/pressemitteilungen.aspx
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt4/L1165-Beimerstetten/Seiten/default.aspx